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Die Kasse lehnt die Kostenerstattung ab: So legst du Widerspruch ein

Du hast bei deiner Krankenkasse eine Kostenerstattung für Psychotherapie beantragt. Die Regel dazu steht in § 13 Absatz 3 SGB V. Jetzt kam ein Brief mit einer Ablehnung. Das ist belastend. Aber es muss nicht das Ende sein.

Hältst du die Entscheidung für falsch, kannst du Widerspruch einlegen. Hier erkläre ich dir, wie das geht und worauf du achten musst.

Was ist ein Widerspruch?

Die Ablehnung kommt als Bescheid, meistens per Post. Mit einem Widerspruch bittest du die Kasse, ihre Entscheidung noch einmal zu prüfen.

Danach bekommst du einen neuen Bescheid. Die Kasse kann die Leistung dann doch noch bewilligen oder sie erneut ablehnen. So erklärt es die Verbraucherzentrale.

Welche Frist gilt?

In der Regel hast du einen Monat Zeit. Die Frist beginnt, wenn dir der Bescheid bekannt gegeben wurde. Das steht in § 84 Absatz 1 SGG.

Schau in deinen Brief. Am Ende des Bescheids steht die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht deine genaue Frist und wohin du den Widerspruch schicken sollst. Richte dich nach diesem Text.

Wann ein Brief als bekannt gegeben gilt, erklärt die Verbraucherzentrale: Bei Post gilt er seit 2025 am vierten Tag nach dem Absenden als bekannt gegeben. Bist du unsicher, warte nicht. Schick den Widerspruch lieber früh.

Der Widerspruch muss rechtzeitig ankommen

Ganz wichtig: Der Widerspruch muss bis zum Ende der Frist bei der Kasse eingegangen sein. Es reicht nicht, ihn am letzten Tag erst abzuschicken. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Damit du später beweisen kannst, dass er angekommen ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax. Mach dir vorher eine Kopie für deine Unterlagen.

So legst du Widerspruch ein

  • Schriftlich. Schreib einen Brief und unterschreib ihn mit der Hand. Ein Anruf oder eine normale E-Mail reicht laut Verbraucherzentrale nicht.
  • An deine Kasse. Also an die Stelle, die den Bescheid geschickt hat. Laut § 84 SGG kannst du den Widerspruch dort auch vor Ort aufschreiben lassen („zur Niederschrift“).
  • Mit Bezug auf den Bescheid. Nenn das Datum des Bescheids und das Aktenzeichen. Beides steht im Brief.

Die Begründung darf später kommen

Du musst den Widerspruch nicht sofort begründen. Es reicht zuerst, dass du der Entscheidung widersprichst. Die Begründung kannst du in Ruhe ausarbeiten und nachreichen. So steht es bei der Verbraucherzentrale.

Ein Beispiel, wie so ein kurzer Widerspruch aussehen kann:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], ein. Die Begründung reiche ich nach. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruchs.
[Ort, Datum, Unterschrift]

Das ist nur ein Beispiel. Pass es an deine Situation an.

Hier bekommst du kostenlose Beratung

Du musst das nicht allein durchstehen. Diese Stellen beraten dich:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Sie hat ein kostenfreies Beratungstelefon: 0800 011 77 22. Die aktuellen Zeiten stehen auf patientenberatung.de.
  • Verbraucherzentrale. Auf verbraucherzentrale.de findest du Infos zum Widerspruch und Beratungsangebote in deinem Bundesland.

Hol dir Hilfe am besten früh, solange die Frist noch läuft.

Wenn es dir gerade sehr schlecht geht

Du bist nicht allein. Hier findest du sofort Hilfe:

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111

Auch unter 0800 111 0 222. Kostenlos, anonym, rund um die Uhr. Auch als Chat oder Mail auf telefonseelsorge.de.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Wenn die Praxen gerade zu haben. Nicht anonym.

Bei Lebensgefahr: 112

Hast du Angst vorm Telefonieren? krisenchat.de hilft dir schriftlich, für Menschen bis 25 Jahre.

Du hast einen Fehler gefunden? Schreib mir über das Kontaktformular.

Quellen und Stand

Diese Seite erklärt den Widerspruch gegen eine Ablehnung in einfachen Worten. Sie ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Erstellt von Marcel Welk.

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